Plus Tücken im Kleingedruckten?

Portal: Entschädigungsanspruch bei Flugabsagen bleibt

Welche Rechte haben Flugpassagiere, wenn Flüge wegen des Coronavirus gestrichen werden? Ein Fluggastportal geht davon aus, dass die Airlines unter Umständen Entschädigungen zahlen müssen - die Fluggesellschaften halten die Epidemie dagegen für "außergewöhnliche Umstände".

04.03.2020 UPDATE: 04.03.2020 14:38 Uhr 1 Minute, 10 Sekunden
Flugausfall
Ein Flug der Lufthansa wird auf einer Anzeigetafel am Flughafen Dresden als gestrichen angezeigt. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Hamburg/Frankfurt (dpa) - Passagiere müssen die angekündigten Flugabsagen und Umbuchungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise nach Einschätzung des Fluggastportals EUflight nicht widerspruchslos hinnehmen.

Unter bestimmten Voraussetzungen bestehe bei Annullierungen aus betriebswirtschaftlichen Gründen weiterhin ein Anspruch auf Entschädigungen nach der EU-Fluggastverordnung, sagte der

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