Plus Pilotverfahren

Wursterzeuger darf weiter Fremdpersonal beschäftigen

Nach massenhaften Corona-Fällen in Schlachthöfen wurde die Arbeit mit Subunternehmen stark reglementiert. Das trifft aber nicht auf Wursthersteller zu, wie nun ein Gericht entschied.

31.05.2021 UPDATE: 31.05.2021 14:13 Uhr 1 Minute, 11 Sekunden
Würstchen
Ein Wursthersteller ist nach Einschätzung des Finanzgerichts Hamburg kein Betrieb der Fleischwirtschaft und unterliegt deswegen nicht dem seit Januar geltenden Fremdpersonalverbot in der Branche. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Hamburg (dpa) - Ein Wursthersteller verarbeitet zwar Fleisch - ist aber nach Einschätzung des Finanzgerichts Hamburg wegen seiner weniger personalintensiven Arbeitsorganisation nicht als "Betrieb der Fleischwirtschaft" anzusehen.

Damit darf der Betrieb - anders als zum Beispiel Schlachthöfe - weiter Fremdpersonal einsetzen, wie das Gericht in einem am Montag veröffentlichten Beschluss zu

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