Plus Bundesverwaltungsgericht

Portoerhöhung der Post im Jahr 2016 war rechtswidrig

Wenn die Post ihr Porto erhöht, muss der Staat das abnicken. Vor einigen Jahren sei das zu Unrecht passiert, befindet nun ein Gericht. Was das für das aktuelle Porto bedeutet, ist offen.

28.05.2020 UPDATE: 28.05.2020 14:37 Uhr 2 Minuten, 18 Sekunden
Briefkasten
Die von der Bundesnetzagentur für Jahr 2016 genehmigte Portoerhöhung für Standardbriefe war rechtswidrig. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/ZB

Leipzig/Bonn (dpa) - Mit einem Urteil zu einer Portoerhöhung von vor vier Jahren hat das Bundesverwaltungsgericht der Bundesregierung und der Deutschen Post einen deutlichen Dämpfer verpasst.

Die von der Bundesnetzagentur für das Jahr 2016 genehmigte Portoerhöhung für Standardbriefe sei rechtswidrig gewesen, teilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag mit. Damals hatte

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