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Online-Matrazen: Streit um Widerrufsrecht geht zum EuGH

Eigentlich sind die Rückgaberegeln für Online-Käufe einfach: Schuhe - kein Problem. Nicht mehr versiegelte Kosmetik - unmöglich. Aber was ist mit einer Matratze, wenn die Schutzhülle schon geöffnet ist?

15.11.2017 UPDATE: 15.11.2017 05:38 Uhr 1 Minute, 4 Sekunden
Matratze mit Schutzfolie
Matratze mit Schutzfolie. Foto: Wolfgang Kumm/Symbolbild

Karlsruhe/Luxemburg (dpa) - Ein Streit um die Rückgabe einer im Internet gekauften Matratze kommt vor das höchste EU-Gericht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) setzte ein Verfahren in Karlsruhe aus und legte den Richtern des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Fragen zur Auslegung von Vorschriften des europäischen Rechts vor.

Es geht um eine Matratze, die ein Mann im Jahr 2014 gekauft hatte

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