Berücksichtigung von Urlaub bei Mehrarbeitszuschlägen
Sind Urlaubstage bei der Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen von Zeitarbeitern zu berücksichtigen oder nicht? Das Bundesarbeitsgericht hat in diesem Fall nun eine Entscheidung getroffen.

Erfurt (dpa/th) - Zeitarbeiter haben nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts einen Anspruch darauf, dass bei der Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen auch Urlaubstage berücksichtigt werden. Die tarifliche Regelung für die Zeitarbeitsbranche sei so auszulegen, "dass bei der Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen nicht nur tatsächlich geleistete Stunden, sondern auch Urlaubsstunden"
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