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Zum Einzug verpflichtet?

Wer eine Wohnung mietet, will darin wohnen - Er kann die Wohnung aber auch leer stehen lassen - solange er Miete zahlt

03.05.2016 UPDATE: 07.05.2016 06:00 Uhr 2 Minuten, 1 Sekunde

Mieter müssen in einer Wohnung nicht unbedingt wohnen. Sie können dort zum Beispiel auch nur Kartons abstellen. Miete zahlen müssen sie aber in jedem Fall. Foto: dpa

Von Monika Hillemacher

Eine Wohnung ist zum Wohnen da. Oder auch nicht. Denn niemand ist verpflichtet, in eine gemietete Wohnung auch einzuziehen. Mieter können sich durchaus entscheiden, die Räume ungenutzt zu lassen. "Ich darf dort alles machen, was mit Wohnen zu tun hat", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin. "Auch Nicht-Wohnen."

Grundsätzlich gilt:

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