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SAP-Betriebsratswahl: Arbeitsgericht lässt Liste "Frischer Wind" zu

Die Liste "Frischer Wind" wird zur Betriebsratswahl der SAP AG zugelassen. Der zweite Antrag, eine Verschiebung der Betriebsratswahl, wird hingegen zurückgewiesen.

19.03.2014 UPDATE: 19.03.2014 05:00 Uhr 1 Minute, 56 Sekunden
Am 3. April wählen Mitarbeiter der SAP AG ihren Betriebsrat. Unabhängig davon wählt am gleichen Tag auch die SAP-Landesgesellschaft eine eigene Arbeitnehmervertretung. Foto: dpa
Von Daniel Bernock

Heidelberg. Selten sind Prozesse an Arbeitsgerichten so gut besucht. Als gestern im Sitzungsaal 2 der Heidelberger 6. Kammer die Vorsitzende Richterin Sigrid Pult-Wilhelm um kurz nach 10 Uhr den Prozess eröffnete, standen ihr zusätzlich zu den Konfliktparteien rund 30 Zuschauer gegenüber - die meisten davon Mitarbeiter des Software-Konzerns SAP.

Geklagt hatte eine

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