Heidelberg/Walldorf. (dbe) Heute entscheidet das Arbeitsgericht Heidelberg, ob die Betriebsratswahl bei der SAP am 4. April stattfinden kann oder ob möglicherweise erst zu einem späteren Termin gewählt wird. Konkret muss die Vorsitzende Richterin darüber entscheiden, ob der Wahlvorstand der SAP korrekt gehandelt hat, als er die Liste "Frischer Wind" nicht zur Betriebsratswahl zugelassen hat.