EuGH kippt deutsche Regeln für Architekten-Honorare
Seit vielen Jahren galten für Planungsarbeiten von Architekten und Ingenieuren in Deutschland festgeschriebene Höchst- und Mindestpreise. Das oberste EU-Gericht bereitet dem nun ein Ende.
Luxemburg (dpa) - Auf Architekten und Bauherren in Deutschland kommen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) härtere Preisverhandlungen zu. Die bislang geltende deutsche Honorarordnung verstoße gegen EU-Recht, erklärte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-377/17).
Verbindliche Mindest- und Höchstsätze für Planungsarbeiten dürften damit bald der Vergangenheit
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