Netzagentur: Eckpunkte für Minderungsrecht im Mobilfunk
Wer von seinem Mobilfunkbetreiber nicht das versprochen schnelle mobile Internet bekommt, ist dem nicht hilflos ausgeliefert. Verbraucher sollen ihre Rechte zukünftig auch im Mobilfunk geltend machen können.

Bonn (dpa) - Nicht immer erfüllen die Mobilfunkbetreiber ihr Versprechen eines schnellen mobilen Internets. Das Telekommunikationsgesetz gibt den Verbrauchern deshalb das Recht, das vertraglich vereinbarte Entgelt bei zu niedrigen Übertragungsgeschwindigkeiten zu kürzen.
Eckpunkte, in welchen Fällen das in Zukunft möglich sein soll, veröffentlichte die Bundesnetzagentur am Donnerstag.
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