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Paypal darf nicht Richter spielen

Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied über zwei konkrete Fälle - Verkäufer gestärkt, Käufer geschwächt

22.11.2017 UPDATE: 23.11.2017 06:00 Uhr 2 Minuten, 28 Sekunden
PayPal
Der BGH befasst sich mit dem Käuferschutz von Paypal. Foto: Lukas Schulze

Von Susanne Kupke

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich erstmals mit dem Käuferschutz beim Online-Bezahldienst Paypal befasst - und ein Machtwort gesprochen. Die höchsten deutschen Zivilrichter prüften anhand von zwei Fällen die Auswirkungen der Richtlinie - und verhalfen Verkäufern zu ihrem Recht. Ist dadurch der Käufer geschwächt? Die Richter finden das nicht,

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