Yelp darf Bewertung auf automatisierte Auswahl stützen
Fitness-Unternehmerin verliert vor BGH - Sie fühlte sich zu schlecht bewertet

Karlsruhe. (dpa) Das Onlinebewertungsportal Yelp darf seine in Sternen ausgedrückte Gesamtbewertung von Unternehmen auf eine automatisierte Auswahl stützen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag im Streit zwischen einer Betreiberin mehrerer Fitnessstudios im Raum München und dem Internet-Unternehmen. Die Sport-Unternehmerin fühlte sich zu schlecht bewertet. Der VI. Zivilsenat
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