Mehr Spielraum für Mieter - BGH spricht Grundsatzurteil
Dass die Miete zu hoch ist, muss ein Mieter beweisen. Dafür braucht er Auskünfte von Vermieter - und hat künftig mehr Zeit, dies einzufordern. Der Bundesgerichtshof spricht ein mieterfreundliches Urteil.
Karlsruhe (dpa) - In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) Mietern den Rücken gestärkt und die Fristen für Auskunftsansprüche gegenüber Vermietern deutlich gelockert. Damit haben Betroffene, die in Gebieten mit der sogenannten Mietpreisbremse leben und möglicherweise zuviel für ihre Wohnung bezahlen, künftig mehr Zeit, wichtige Informationen zur Zulässigkeit der Miete
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