Luxusanbieter dürfen Online-Vertrieb untersagen
Luxemburg (dpa) - Anbieter von Luxuswaren dürfen ihren Vertriebspartnern verbieten, die Produkte auf Internet-Plattformen wie Amazon einzustellen. Das sei nach EU-Kartellrecht zulässig, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Luxemburg (dpa) - Anbieter von Luxuswaren dürfen ihren Vertriebspartnern verbieten, die Produkte auf Internet-Plattformen wie Amazon einzustellen. Das sei nach EU-Kartellrecht zulässig, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Im konkreten Fall ging es um den Kosmetika-Anbieter Coty, der seine Produkte nur über autorisierte Händler vertreibt und diesen strenge Vorgaben



