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Airline muss Geld von Rückholflug nicht erstatten

Für etliche Touristen endete der Urlaub im Frühjahr 2020 abrupt: Als die Pandemie ausbrach, wurden Zehntausende in staatlich organisierten Aktionen nach Hause geholt. Streitpunkt: Wer trägt die Kosten?

08.06.2023 UPDATE: 08.06.2023 13:54 Uhr 1 Minute, 49 Sekunden
EuGH  in Luxemburg
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Rechtsstreitigkeiten zu Corona-Rückholflügen geklärt.

Luxemburg (dpa) - Passagiere der staatlichen Rückholaktionen zu Beginn der Corona-Pandemie können sich nach einem EU-Gerichtsurteil weniger Hoffnungen auf eine Rückerstattung der Kosten machen. Reisende, die mit einem staatlich organisierten Flug nach Hause gebracht worden sind, haben keinen Anspruch darauf, das Geld dafür bei der Fluggesellschaft geltend zu machen, die sie eigentlich hätte

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