Netzagentur untersagt Versorger höhere Abschlagszahlungen
Nach Beschwerden von Kunden der Marke Immergrün hat die Bundesnetzagentur gegen die Aufsichtsverfahren gegen die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft eingeleitet.

Köln/Bonn (dpa) - Die Bundesnetzagentur hat einem Strom- und Gasversorger aus Köln nachträglich eine im Oktober 2021 vorgenommene Erhöhung von Abschlagszahlungen untersagt.
Die Erhöhung sei nicht mit dem Energierecht zu vereinbaren, teilte die Behörde am Dienstag in Bonn mit. Die gegenüber zahlreichen Haushaltskunden ausgesprochenen Erhöhungen der monatlichen Abschläge für Strom und Gas
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