Gericht entscheidet über Noten in Online-Portalen
Zwei schlechte Bewertungen reichen aus - Beiträge auf der Plattform Yelp können Geschäftsleute in Bedrängnis bringen

Von Anja Semmelroch
Karlsruhe. Internet-Bewertungen entscheiden mit, wo Leute essen gehen, ihr Auto in die Werkstatt geben oder Sport machen – aber wie errechnet ein Portal seine Noten? Und spielt das überhaupt eine Rolle? Diese Fragen klärt der Bundesgerichtshof (BGH) in den nächsten Wochen am Beispiel der Online-Plattform Yelp. Das Urteil soll am 14. Januar verkündet
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