Online-Shop muss Matratze auch ausgepackt zurücknehmen
Wer im Internet einkauft, schickt vieles problemlos zurück. Auf bestimmten Produkten bleiben Kunden allerdings sitzen. Ein BGH-Urteil stärkt ihr Widerrufsrecht. Nur eine Frage bleibt dabei offen.
Karlsruhe (dpa) - Kunden können eine übers Internet bestellte Matratze auch dann noch an den Händler zurückschicken, wenn sie die Schutzfolie schon entfernt haben.
Sie verlieren deswegen nicht ihr Widerrufsrecht und müssen ihr Geld ohne Abstriche zurückbekommen. Das haben die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe entschieden. (Az. VIII ZR 194/16)
Demnach
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+