Gericht wertet Unfall auf geleastem Job-Rad als Arbeitsunfall
Damit ist die Berufsgenossenschaft und nicht die Krankenkasse für Behandlunng und Krankengeld verantwortlich. Und das hat finanzielle Konsequenzen.
Stuttgart. (dpa/lsw) Beschäftigte sind nach einem Urteil des Landessozialgerichtes unfallversichert, wenn sie ein vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter geleastes Fahrrad zu einer alljährlichen Inspektion bringen. Damit kippte das Gericht die Entscheidungen der von einer Mitarbeiterin einer Schwäbisch Gmünder Firma beklagten Berufsgenossenschaft und des Sozialgerichts Ulm, ihren Unfall nicht
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