BGH stärkt Verbraucherrechte bei Partnervermittlung
Eine Seniorin wollte noch einmal die Liebe finden - es folgte ein Streit mit einer Partnervermittlung um viel Geld. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat jetzt ein Urteil gesprochen.

Karlsruhe (dpa) - Aus der Suche nach Zweisamkeit im hohen Alter ist für eine Seniorin aus Nordrhein-Westfalen ein Ritt durch die Instanzen der deutschen Justiz geworden.
Vom Landgericht Aachen über das Oberlandesgericht Köln ist sie bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) gezogen, um Geld von der Partnervermittlungsagentur Glück für Zwei zurückzubekommen. 8330 Euro hatte sie einst gezahlt
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