Gerichtshof bestätigt Rückruf mangelhafter FFP2-Masken
20 Millionen Masken mangelhafter Qualität wurden zurückgerufen.
Mannheim. (dpa/lsw) Wegen Zweifeln an der Schutzwirkung von FFP2-Masken durfte das Regierungspräsidium Tübingen im Juli einen Rückruf der Produkte anordnen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) wies nach Angaben vom Montag eine Beschwerde der Herstellerin zurück. Der Beschluss vom 22. Dezember sei unanfechtbar (Az.: 10 S 2375/21).
Es geht um rund 20 Millionen Masken, die
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+