Gericht kassiert bestimmte Corona-Beschränkungen für Einzelhandel
Ein Gericht kippt einen wichtigen Teil der baden-württembergischen Corona-Verordnung. Schuld ist eine Ausnahmeregelung für den Buchhandel.
Mannheim. (dpa/lsw) Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat bestimmte Corona-Beschränkungen für weite Teile des Einzelhandels kassiert, der Politik aber einige Tage Zeit für Korrekturen gegeben. Konkret geht es um einen Passus in der Corona-Verordnung des Landes, der Regelungen für den "normalen" Einzelhandel abseits von Grundversorgern wie Supermärkten, Apotheken oder
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