Plus Urteil

Frankfurt darf umstrittene Parole bei Demonstration nicht verbieten

Die Verwendung eines als israel- und judenfeindlich geltenden Slogans bei einer geplanten Kundgebung darf nicht untersagt werden. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof jetzt entschieden.

22.03.2024 UPDATE: 22.03.2024 16:35 Uhr 1 Minute, 45 Sekunden
Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Foto: Swen Pförtner/dpa

Kassel/Frankfurt. (dpa) Die Äußerung der Parole "From the river to the sea" während einer für diesen Freitagabend in Frankfurt geplanten propalästinensischen Demonstration darf nicht von der Stadt untersagt werden. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof am Freitagmittag in Kassel entschieden (AZ 8 B 560/24).

Die Kundgebung wurde mit dem Namen "From the river to the sea - Palestine

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