Vorsicht beim Autoverkauf

Polizei warnt davor, Fahrzeuge im angemeldeten Zustand zu verkaufen

Betrüger nutzen nicht abgemeldete Fahrzeuge für Straftaten. Die Polizei warnt vor erheblichen rechtlichen und finanziellen Folgen für die Halter.

21.08.2025 UPDATE: 21.08.2025 16:16 Uhr 50 Sekunden
Symbolfoto: dpa

Metropolregion. (pol/rl) Wer sein Auto nicht abgemeldet und verkauft, kann eine böse Überraschung erleben. Davor warnt derzeit die Polizei Südhessen, bei der sich in letzter Zeit Fälle häufen, in denen die Käufer offenbar die Wagen für illegale Aktivitäten nutzen. 

Derzeit laufe ein Ermittlungsverfahren wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge, teilte die Polizei mit. Dabei wurden mehrere Fahrzeuge im noch angemeldeten Zustand an Käufer übergeben. Mit diesen Autos wurden danach für Straftaten genutzt.

In mehreren Fällen wurde das verkaufte Fahrzeug entgegen der im Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen nicht zeitnah abgemeldet. In der Zeit, in der das Auto noch auf den alten Besitzer lief, nutzten die neuen Besitzer die Fahrzeuge zum Beispiel dafür, um ältere Menschen zu betrügen. In anderen Fällen kam es zu Ordnungswidrigkeiten, für die die bisherigen Halter zunächst verantwortlich gemacht wurden.

Für die Betroffenen kann dies erhebliche Konsequenzen haben: Neben möglichen Ermittlungsverfahren müssen sie unter Umständen bei der Zulassungsstelle eine eidesstattliche Erklärung abgeben, um das Fahrzeug abmelden zu lassen und die hierbei entstehenden Kosten tragen.

Die Polizei rät: Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug niemals im angemeldeten Zustand! Eine Abmeldung ist inzwischen in vielen Fällen auch online möglich, ohne Wartezeiten bei der Zulassungsstelle in Kauf nehmen zu müssen.

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