Neubaugebiete in Baden-Württemberg im "Schwebezustand"
Die Folgen des Urteils zum §13b des Baugesetzes sind noch weitgehend unklar. Es herrscht "große Verunsicherung" in den Kommunen, heißt es seitens des Gemeindetags.

Von Sören S. Sgries
Heidelberg. Scheinbar ging es nur um ein kleines Neubaugebiet in der 2400-Einwohner-Gemeinde Gaiberg – doch die Entscheidung strahlt weit über die Rhein-Neckar-Region aus: Am Tag nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das am Dienstagnachmittag urteilte, dass der Paragraf 13b des Baugesetzbuchs nicht mit europäischem Recht vereinbar ist, rätseln
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