In Baden-Württemberg ändert erster Häftling Geschlechtseintrag
Er nutzt das neue Selbstbestimmungsgesetz. Die Justiz hat noch nicht über die Folgen entschieden.

Von Theo Westermann, RNZ Stuttgart
Stuttgart. In einem baden-württembergischen Gefängnis gibt es einen ersten Insassen, der im November 2024 eine Erklärung zur Änderung seines Geschlechtseintrags und des Vornamens nach Paragraf 4 des neuen Selbstbestimmungsgesetzes beim zuständigen Standesamt angemeldet hat, bestätigte ein Sprecher des Justizministeriums in Stuttgart auf
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