Urteil: AfD-Fraktion durfte Sayn-Wittgenstein ausschließen
Erst wird Doris von Sayn-Wittgenstein aus der AfD geworfen. Dann entscheidet das Landesverfassungsgericht in Schleswig, dass auch ihr Ausschluss aus der Landtagsfraktion rechtlich nicht zu beanstanden ist. Sayn-Wittgenstein zeigt sich davon jedoch unberührt.
Schleswig (dpa) - Weitere Schlappe für Doris von Sayn-Wittgenstein: Ihr Ausschluss aus der AfD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag ist rechtens, wie das Landesverfassungsgericht am Donnerstag entschied.
Die 64-Jährige werde durch den Ausschluss nicht in ihren verfassungsrechtlich gesicherten Abgeordnetenrechten verletzt, heißt es in dem einstimmigen Urteil. Das
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