Plus Zweite Niederlage

Urteil: AfD-Fraktion durfte Sayn-Wittgenstein ausschließen

Erst wird Doris von Sayn-Wittgenstein aus der AfD geworfen. Dann entscheidet das Landesverfassungsgericht in Schleswig, dass auch ihr Ausschluss aus der Landtagsfraktion rechtlich nicht zu beanstanden ist. Sayn-Wittgenstein zeigt sich davon jedoch unberührt.

29.08.2019 UPDATE: 29.08.2019 04:23 Uhr 1 Minute, 19 Sekunden
Sayn-Wittgenstein
Doris von Sayn-Wittgenstein auf ihrem Einzelplatz im schleswig-holsteinischen Landtag: Sie war im Dezember aus der AfD-Landtagsfraktion ausgeschlossen worden. Foto: Carsten Rehder

Schleswig (dpa) - Weitere Schlappe für Doris von Sayn-Wittgenstein: Ihr Ausschluss aus der AfD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag ist rechtens, wie das Landesverfassungsgericht am Donnerstag entschied.

Die 64-Jährige werde durch den Ausschluss nicht in ihren verfassungsrechtlich gesicherten Abgeordnetenrechten verletzt, heißt es in dem einstimmigen Urteil. Das

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