Plus Verstoß gegen Menschenwürde

Bundesverfassungsgericht kippt harte Hartz-IV-Sanktionen

Jobcenter drehen Hartz-IV-Beziehern den Geldhahn zu, wenn sie nicht mitziehen. Das verstößt gegen die Menschenwürde, sagt jetzt das Bundesverfassungsgericht. Die Richter schreiten direkt ein - und treten zugleich eine Debatte über Reformen los.

05.11.2019 UPDATE: 05.11.2019 05:13 Uhr 3 Minuten, 26 Sekunden
Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Hartz-IV-Sanktionen teilweise verfassungswidrig. Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe (dpa) - Hartz-IV-Empfänger müssen ab sofort keine drastische Kürzung oder Streichung ihrer Leistungen mehr befürchten. Monatelange Minderungen um 60 Prozent oder mehr sind mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

Nach dem am Dienstag verkündeten Urteil dürfen die Jobcenter die monatlichen Leistungen zwar weiter um 30

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