Gericht: Reisende müssen Corona-Rückholflüge bezahlen
Als Corona sich ausbreitete, wurden weltweit Flüge gestrichen. Hotels schlossen, Touristen saßen im Ausland fest. Das Auswärtige Amt holte Zehntausende zurück und verlangte einen Teil der Ausgaben zurück.
Berlin (dpa) - In der Corona-Pandemie aus dem Ausland zurückgeholte Touristen müssen sich an den Kosten der staatlich organisierten Charter-Rückflüge beteiligen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag.
Die Bundesregierung durfte demnach von den Reisenden einen Teil der Kosten zurückverlangen. Die Pandemie sei ein Katastrophenfall, so das Gericht. "Die Rückholaktion war
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