Plus Ministerien beziehen Stellung

Verwirrung um Hartz-IV-Urteil: Kürzung von über 30 Prozent?

Berlin (dpa) - Verwirrung um die Umsetzung des Karlsruher Urteils zu Hartz IV: Das Bundessozialministerium hat betont, dass die Leistungen für Hartz-IV-Empfänger nicht um mehr als 30 Prozent gekürzt werden dürfen.

27.11.2019 UPDATE: 27.11.2019 15:18 Uhr 49 Sekunden
Hartz IV
Medienberichten zufolge sollten Hartz-IV-Kürzungen um mehr als 30 Prozent möglich sein. Das Arbeitsministerium schließt dies aus. Foto: Ralf Hirschberger/zb/dpa

Berlin (dpa) - Verwirrung um die Umsetzung des Karlsruher Urteils zu Hartz IV: Das Bundessozialministerium hat betont, dass die Leistungen für Hartz-IV-Empfänger nicht um mehr als 30 Prozent gekürzt werden dürfen.

Zuvor hatten die "Süddeutsche Zeitung" und das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet, ein Entwurf des Arbeitsministeriums, das derzeit von verschiedenen Stellen intern

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