Verwirrung um Hartz-IV-Urteil: Kürzung von über 30 Prozent?
Berlin (dpa) - Verwirrung um die Umsetzung des Karlsruher Urteils zu Hartz IV: Das Bundessozialministerium hat betont, dass die Leistungen für Hartz-IV-Empfänger nicht um mehr als 30 Prozent gekürzt werden dürfen.
Berlin (dpa) - Verwirrung um die Umsetzung des Karlsruher Urteils zu Hartz IV: Das Bundessozialministerium hat betont, dass die Leistungen für Hartz-IV-Empfänger nicht um mehr als 30 Prozent gekürzt werden dürfen.
Zuvor hatten die "Süddeutsche Zeitung" und das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet, ein Entwurf des Arbeitsministeriums, das derzeit von verschiedenen Stellen intern
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