Plus Klage der Grünen

Verfassungsgericht stärkt Abgeordnete in ihren Fragerechten

Wenn die Bundesregierung Antworten auf Fragen von Abgeordneten verweigern will, muss sie das gut begründen. Allgemeine Hinweise auf Schutzinteressen reichen nicht, sagt das Bundesverfassungsgericht.

07.11.2017 UPDATE: 07.11.2017 10:48 Uhr 1 Minute, 42 Sekunden
Andreas Voßkuhle
Der Präsident des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, beim Auftakt der Verhandlung über die Informationsrechte des Bundestags. Foto: Uwe Anspach

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Position von Abgeordneten gegenüber der Bundesregierung bei Anfragen gestärkt. Die Bundesregierung sei ihrer Antwortpflicht auf Fragen von Grünen-Parlamentariern zur Deutschen Bahn und zur Finanzmarktaufsicht nicht ausreichend nachgekommen.

Das entschieden die Karlsruher Richter und gaben den Klägern in wesentlichen Teilen Recht. Die

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