Quarantänepflicht für Einreisende außer Vollzug gesetzt
Erfolg für den Besitzer einer Ferienimmobilie in Schweden: Er muss bei der Rückkehr nach Niedersachsen nicht in Quarantäne. Richter setzen den fraglichen Paragrafen der Corona-Verordnung außer Kraft.
Hannover (dpa) - Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die generelle Quarantänepflicht für Menschen außer Vollzug gesetzt, die aus dem Ausland ins Land einreisen. Die Richter gaben damit dem Eilantrag des Eigentümers einer Ferienhausimmobilie in Schweden statt.
Der Senat setzte einen Paragrafen der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die
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