Plus Diesel-Fahrverbote

Der Umweltschutz kommt vor dem Dieselschutz

Verwaltungsgericht erlaubt Fahrverbote

27.02.2018 UPDATE: 01.03.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 47 Sekunden

Es könnte gut sein, dass Städte erst auf die Blaue Plakette warten, ehe sie die Fahrverbote umsetzen. Foto: dpa

Von Benjamin Moscovici, RNZ Berlin

Berlin. Schicksalsentscheidung für den Diesel: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hält Diesel-Fahrverbote für grundsätzlich zulässig. Die Richter kamen zwar zu dem Ergebnis, dass das Bundesrecht weder zonen- noch streckenbezogene Fahrverbote für bestimmte Motorentypen zulässt. Wichtiger sei es aber, die internationalen Verpflichtungen zur

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