Karlsruhe stärkt im Wahlrecht den Parteienstaat
Das Verfassungsgericht lässt die Wahlreform der Ampel im Kern bestehen. Allerdings entfallen die Überhangmandate.
Von Thomas Vitzthum, RNZ Berlin
Karlsruhe/Berlin. Die Überraschung über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht hielt sich am Dienstagmorgen in Grenzen. Doch das hatte weniger etwas mit dem Inhalt zu tun, als mit einer Panne, die sich das wichtigste deutsche Gericht geleistet hatte. Schon am Vorabend war Urteil auf seiner Website einsehbar. Es schnell zu
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