Plus Bei Aufnahme von Asylbewerbern

EU-Gutachten: Ungarn, Polen und Tschechien brachen EU-Recht

Italien und Griechenland sollten 2015 durch einen EU-Beschluss zur Umverteilung von Asylbewerbern entlastet werden. Allerdings sorgte die Entscheidung für tiefe Gräben in der Staatengemeinschaft. Ein EuGH-Gutachten könnte diese nun vertiefen.

31.10.2019 UPDATE: 31.10.2019 04:48 Uhr 2 Minuten, 28 Sekunden
Helfer
Freiwillige helfen auf der griechischen Insel Lesbos völlig erschöpften Flüchtlinge aus ihrem Boot. Foto: Kay Nietfeld/dpa

Luxemburg (dpa) - Ungarn, Polen und Tschechien haben wegen mangelnder Solidarität in der Flüchtlingskrise nach Ansicht einer Gutachterin des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht verstoßen.

Die drei Länder hätten sich nicht weigern dürfen, einen Beschluss zur Umverteilung syrischer und anderer Asylbewerber aus Griechenland und Italien umzusetzen, befand Generalanwältin Eleanor

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