EU-Gutachten: Ungarn, Polen und Tschechien brachen EU-Recht
Italien und Griechenland sollten 2015 durch einen EU-Beschluss zur Umverteilung von Asylbewerbern entlastet werden. Allerdings sorgte die Entscheidung für tiefe Gräben in der Staatengemeinschaft. Ein EuGH-Gutachten könnte diese nun vertiefen.
Luxemburg (dpa) - Ungarn, Polen und Tschechien haben wegen mangelnder Solidarität in der Flüchtlingskrise nach Ansicht einer Gutachterin des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht verstoßen.
Die drei Länder hätten sich nicht weigern dürfen, einen Beschluss zur Umverteilung syrischer und anderer Asylbewerber aus Griechenland und Italien umzusetzen, befand Generalanwältin Eleanor
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