BGH urteilt: Nachbar darf überhängende Äste abschneiden
Naturschutz ist wichtig, das Wohl des Nachbarn auch: Stören überhängende Äste, darf man zur Schere greifen. Auch auf die Gefahr hin, dass der Baum des Nachbarn stirbt. Doch es gibt eine Einschränkung.
Karlsruhe/Berlin (dpa) - Wer sich über überhängende Äste vom Baum des Nachbarn ärgert, darf zur Astschere greifen - das gilt selbst dann, wenn der Baum infolge des Schnitts eingehen könnte.
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Freitag das im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene Recht zur Selbsthilfe in einem solchen Fall (Az. V ZR 234/19). Eine Einschränkung machten die obersten
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