Bewertungsportal Jameda muss Daten einer Ärztin löschen
Eine Kölner Ärztin will raus aus dem Ärztebewertungsportal Jameda und siegt vor dem Bundesgerichtshof auf ganzer Linie. Ihr Profil muss entfernt werden - und Jameda sein Geschäftsmodell umkrempeln. Einen grundsätzlichen Löschanspruch für Ärzte gibt es jedoch weiter nicht.

Karlsruhe (dpa) - Ihren Streit mit dem Ärztebewertungsportal Jameda hat eine Hautärztin aus Köln vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gewonnen: Das Portal muss die Daten der Dermatologin komplett aus seinem Verzeichnis löschen.
Die Richter entschieden an diesem Dienstag in Karlsruhe, Jameda habe die für Bewertungsportale gebotene Neutralität verlassen, weil es mit seinem Geschäftsmodell jene
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