Söders Kreuzerlass: Gericht entscheidet im Juni
In bayrischen Behörden ist "als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen". Aber wird der Erlass von Ministerpräsident Söder vor Gericht bestehen?
München (dpa) - Muss in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen - oder muss die Vorschrift aufgehoben werden? Und müssen existierende Kreuze nun abgehängt werden? Über diese Fragen müssen in Kürze die höchsten bayerischen Verwaltungsrichter entscheiden.
Was einfach klingt, ist eine rechtlich äußerst komplexe Materie - das wird in der mündlichen Verhandlung vor dem
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