Sandhausen Corona Hintergrund

20.07.2020 UPDATE: 20.07.2020 06:00 Uhr 27 Sekunden

> Eltern eines Kindes in Quarantäne müssen meist keinen Lohnausfall befürchten, wenn sie in dieser Zeit zu Hause bleiben. Kreis-Sprecher Ralph Adameit erklärte, dass in der Regel ein Elternteil zu Hause bleibe, wenn ein unter zwölfjähriges Kind in Quarantäne müsse. "Dann gibt es nach dem Infektionsschutzgesetz ein Anrecht auf Entschädigung, wenn eine Schule oder Betreuungseinrichtung geschlossen wird", so Adameit.

Im aktuellen Sandhäuser Fall handele es sich allerdings um einen Grenzfall, weil nicht der gesamte Kindergarten geschlossen sei. "Im Einzelfall muss das Regierungspräsidium entscheiden", sagte Adameit. An dieses müsse der Arbeitgeber später einen Antrag auf Entschädigung stellen, weil der Lohn zunächst weiter gezahlt werde.

Weitere Informationen: https://ifsg-online.de/index.html (luw)