Hintergrundartikel

26.05.2021 UPDATE: 27.05.2021 06:00 Uhr 34 Sekunden

> Ein Lärmaktionsplan ist ein Instrument zur Einschätzung des von Menschen verursachten Umgebungslärms in einem bestimmten Bereich. Hierbei wird laut der baden-württembergischen Landesanstalt für Umwelt in einem ersten Schritt nach einheitlichen Bewertungsmethoden die Lärmbelastung erfasst und bewertet. Anschließend werden Minderungsmaßnahmen geplant und umgesetzt, insbesondere wo gesundheitliche oder belästigende Auswirkungen vorliegen. Die Schwelle im Straßenverkehr hierfür liegt seit Oktober 2018 bei 65 statt 70 Dezibel am Tag und 55 statt 60 Dezibel in der Nacht. Das Land hat diese Werte mit der Einführung des "Kooperationserlasses – Lärmaktionsplanung" gesenkt. Die Abwägung der Maßnahmen erfolgt durch die Städte und Gemeinden selbst, jedoch müssen weiterhin die zuständigen Verkehrsbehörden ihre Zustimmung erteilen. Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit an Hauptverkehrsstraßen ist eine der häufigsten Maßnahmen. Laut der Landesanstalt sinkt der Mittelungspegel bei einer Geschwindigkeitsreduzierung von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde um zwei bis drei Dezibel. bmi