Hintergrund - Erstattung Beschaffungskosten FFP2-Masken

15.12.2020 UPDATE: 15.12.2020 06:00 Uhr 26 Sekunden

> Die Erstattung der Beschaffungskosten für die FFP2-Masken basiert laut dem Leimener Apotheker Wolfgang Müller auf dem sogenannten Nacht- und Notdienstfonds: "Dieser Fonds weiß, wie viele rezeptpflichtige Packungen in einer Apotheke abgegeben werden", so Müller. Diese Zahl der abgegebenen Arzneimittel wiederum gelte als "Maßstab" zur Ermittlung der jeweiligen Größe der insgesamt rund 19.000 Apotheken in Deutschland.

"Nun bekommt jede Apotheke einen Pauschalbetrag von 2,50 Euro pro abgegebener rezeptpflichtiger Packung – in der Hoffnung, dass dies am Ende reicht, um die abgegebenen Masken zu refinanzieren", erklärt der Leimener Apotheker weiter. Insgesamt stellt das Bundesgesundheitsministerium dafür 491 Millionen Euro zur Verfügung. Welcher Betrag laut Nacht- und Notdienstfonds der Turm-Apotheke dabei zusteht, will Müller nicht verraten. (luw)