EuGH stärkt Arbeitnehmerrechte in Kircheneinrichtungen
Kirchen dürfen in Deutschland besonders genau darauf schauen, wie sich ihre Angestellten verhalten. Ein Urteil des EuGH könnte das System nun ins Wanken bringen. Das letzte Wort hat aber die deutsche Justiz.
Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Grundsatzurteil die Rechte von Arbeitnehmern in kirchlichen Einrichtungen gestärkt. Die Kündigung eines katholischen Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus nach seiner Wiederheirat könne eine verbotene Diskriminierung darstellen.
Das deutsche Gericht müsse nun prüfen, ob die Religion bei der ausgeübten Tätigkeit
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