Plus Langer Rechtsstreit beendet

Urteil: Helmpflicht gilt auch für Sikh-Anhänger mit Turban

Ein Sikh möchte auf dem Motorrad aus religiösen Gründen Turban statt Helm tragen. Das darf er nicht, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Noch besteht für den Mann aber eine kleine Chance, doch noch Religion und Motorradbegeisterung zu verbinden.

04.07.2019 UPDATE: 04.07.2019 15:03 Uhr 1 Minute, 58 Sekunden
Bundesverwaltungsgericht
Richterin Renate Philipp und der Kläger: Am Tragen eines Motorradhelms kommt er auch künftig nicht vorbei. Foto: Sebastian Willnow

Leipzig/Konstanz (dpa) - Aus religiösen Gründen will ein Sikh-Anhänger seinen Turban beim Motorradfahren nicht abnehmen - allerdings passt der vorgeschriebene Schutzhelm nicht darüber. Der Mann klagte bis zum Bundesverwaltungsgericht - und unterlag.

Das Bundesgericht sprach sich am Donnerstag in Leipzig für eine Helmpflicht aus (Az.: BVerwG 3 C 24.17). Es gibt aber noch eine weitere

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