Urteil: Helmpflicht gilt auch für Sikh-Anhänger mit Turban
Ein Sikh möchte auf dem Motorrad aus religiösen Gründen Turban statt Helm tragen. Das darf er nicht, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Noch besteht für den Mann aber eine kleine Chance, doch noch Religion und Motorradbegeisterung zu verbinden.
Leipzig/Konstanz (dpa) - Aus religiösen Gründen will ein Sikh-Anhänger seinen Turban beim Motorradfahren nicht abnehmen - allerdings passt der vorgeschriebene Schutzhelm nicht darüber. Der Mann klagte bis zum Bundesverwaltungsgericht - und unterlag.
Das Bundesgericht sprach sich am Donnerstag in Leipzig für eine Helmpflicht aus (Az.: BVerwG 3 C 24.17). Es gibt aber noch eine weitere
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