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Hinterbliebene enttäuscht nach Germanwings-Prozess

Mehr als sechs Jahre nach der Germanwings-Katastrophe hat sich ein Gericht abermals mit Schadenersatz-Ansprüchen der Hinterbliebenen befasst. Die Entscheidung fiel für die Kläger ernüchternd aus.

15.09.2021 UPDATE: 15.09.2021 04:33 Uhr 1 Minute, 45 Sekunden
Germanwings-Prozess
Der Vorsitzende Richter Johannes Wieseler (M) und seine Kollegen Volker Messing (l) und Dirk Pelzer sitzen zu Beginn der Berufungsverhandlung zu den Schadensersatzforderungen der Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes 2015 in der Lobby des Oberlandesgerichtes. Foto: Guido Kirchner/dpa

Hamm (dpa) - Auf die Gerichtsentscheidung im Berufungsverfahren um zusätzlichen Schadenersatz nach dem Germanwings-Absturz im Jahr 2015 haben die klagenden Hinterbliebenden mit Enttäuschung reagiert.

Am Dienstagabend hatte das Oberlandesgericht die Berufung von mehreren Klägern gegen die Lufthansa zurückgewiesen. Die Hinterbliebenen der Germanwings-Katastrophe mit 150 Toten hatten auf

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