Hinterbliebene enttäuscht nach Germanwings-Prozess
Mehr als sechs Jahre nach der Germanwings-Katastrophe hat sich ein Gericht abermals mit Schadenersatz-Ansprüchen der Hinterbliebenen befasst. Die Entscheidung fiel für die Kläger ernüchternd aus.
Hamm (dpa) - Auf die Gerichtsentscheidung im Berufungsverfahren um zusätzlichen Schadenersatz nach dem Germanwings-Absturz im Jahr 2015 haben die klagenden Hinterbliebenden mit Enttäuschung reagiert.
Am Dienstagabend hatte das Oberlandesgericht die Berufung von mehreren Klägern gegen die Lufthansa zurückgewiesen. Die Hinterbliebenen der Germanwings-Katastrophe mit 150 Toten hatten auf
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