Blindenhund darf mit in die Arztpraxis
Hunde müssen draußen bleiben, heißt es in Praxen und Krankenhäusern. Dagegen klagte nun eine blinde Frau, die sich ohne ihren Führhund hilflos fühlte. Das Gericht hat zu ihren Gunsten entschieden.
Karlsruhe (dpa) - Eine Arztpraxis darf einer blinden Frau nicht aus hygienischen Gründen verbieten, mit ihrem Führhund durchs Wartezimmer zu gehen. So ein Verbot benachteilige die Frau wegen ihrer Behinderung, entschied das Bundesverfassungsgericht.
Die Richter gaben einer Verfassungsbeschwerde der Berlinerin statt, wie das Gericht mitteilte (Az. 2 BvR 1005/18). Die Frau war 2014 bei
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