Karlsruher Verfassungsrichter erlauben Sterbehilfe
Es ist ein Urteil von enormer gesellschaftlicher Tragweite. Die Karlsruher Richter stellen klar: Jeder hat das Recht, selbstbestimmt zu sterben - auch mit Hilfe Dritter. Das gilt nicht nur für Kranke.
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht stößt die Tür für organisierte Angebote zur Sterbehilfe in Deutschland weit auf. Das bisherige Verbot verletze den Einzelnen im Recht auf selbstbestimmtes Sterben, urteilten die Richter nach Klagen von Schwerkranken, Sterbehelfern und Ärzten.
Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und auf die freiwillige Hilfe
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