Bachlauf: Auflagen für Landwirt wegen gefährdeter Krebse
Das Kandelbächle im Glottertal steht unter besonderem Schutz, weil hier Steinkrebse ein Zuhause haben. Ein Landwirt aber hat Teile des Bachbetts zugeschüttet. Ihm wurde der Prozess gemacht.
Freiburg (dpa/lsw) - Er hat unerlaubt einen Bachlauf verändert und damit in den Lebensraum gefährdeter Steinkrebse eingegriffen: Wegen vorsätzlicher Gewässerverunreinigung und Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete hat das Amtsgericht Freiburg am Montag einen Landwirt aus dem Glottertal schuldig gesprochen. Das Gericht verwarnte den 62-Jährigen nach Angaben eines Sprechers und machte ihm
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