Plus Kritik an "Sperrung auf Zuruf"

BGH-Verhandlung: Beleidigung im Suchtreffer - haftet Google?

Im Internet "Arschkriecher" genannt zu werden, ist nicht besonders angenehm. Zumal das über Google so leicht zu finden ist. Ob die Suchmaschine deshalb haftet, beschäftigt nun das höchste Zivilgericht.

07.11.2017 UPDATE: 07.11.2017 14:13 Uhr 1 Minute, 32 Sekunden
Google
Google hält sich bei möglichen Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht für den falschen Ansprechpartner. Foto: Rolf Vennenbernd

Karlsruhe (dpa) - Wie müssen Suchmaschinen mit möglichen Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht umgehen? Über diese Frage hat der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt. Konkret ging es darum, ob Google Links auf Webseiten sperren muss, auf denen die Kläger ihrer Ansicht nach beleidigt worden sind.

Dafür müsste der Suchmaschinen-Betreiber zunächst bestimmte Prüfpflichten haben. Google sei

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