Hintergrund - Wer sich wann wo treffen durfte

13.08.2020 UPDATE: 13.08.2020 19:55 Uhr 42 Sekunden

Corona-Kontaktverbote:
Regelungen von März bis heute

100 Personen durften sich nach der allerersten Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg noch in der Öffentlichkeit versammeln. Das war am 16. März 2020. Einen Tag später hieß es bereits: "Ein Verweilen auf öffentlichen Plätzen und im öffentlichen Straßenraum ist für Gruppen von mehr als drei Personen nicht gestattet, es sei denn, dies ist unvermeidbar." Versammlungen, öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Ansammlungen und sonstige Zusammenkünfte von jeweils mehr als fünf Personen waren untersagt.

Am 22. März kam die schärfste Regelung, die genau 50 Tage lang galt: "Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten."

Ab 11. Mai wurde das Kontaktverbot nach und nach gelockert. Aktuell gilt: Bis zu 20 Personen dürfen sich treffen – privat und im öffentlichen Raum. Bei Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern oder Hochzeiten sind bis zu 500 Gäste erlaubt. Dabei müssen Kontaktdaten erhoben und die allgemeinen Hygieneanforderungen eingehalten werden. Bei über 100 Gästen braucht es ein Hygienekonzept. (jola)