Hintergrund Mitteilungsblatt Schriesheim
Die neuen Richtlinien (Auszug)
4. Ausschlüsse von der Aufnahme in das Amtsblatt:
4.1. Beiträge, die gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen, in das Persönlichkeitsrecht Dritter eingreifen, mit verunglimpfenden oder herabsetzenden Inhalten.
4.2. Beiträge, die zur Meinungsbildung beitragen sollen. Ausgenommen sind hier die Beiträge der unter 2.1.3 Genannten (Stellungnahmen, Ankündigungen und Berichte von Mitgliedern des Gemeinderats und der Ortschaftsräte, Anm.d.Red.).
4.3. Berichte über rein gesellschaftliche Ereignisse.
4.4. Beiträge, die nicht eindeutig konkret und unmittelbar örtlichen Bezug aufweisen.
4.5. Leserbriefe oder Äußerungen einzelner Personen sowie in der Stadt nicht bekannter Interessengruppen.
4.6. Beiträge von "auswärtigen" Vereinen, Organisationen, Parteien, Kirchen und Schulen. Über Ausnahmen entscheidet der Bürgermeister oder dessen Vertreter im Amt.
4.7. Beiträge über Aktivitäten einzelner Vereinsmitglieder, die nicht im Zusammenhang mit dem Vereinszweck stehen, z. B. private Aufenthalte, Urlaube, Expeditionen und Erfahrungen einzelner Personen.
4.8. Wahlwerbung jeglicher Art (auch Beilagen, Hinweise auf Wahlkampfveranstaltungen u. ä.) in allen Teilen (amtlich, nicht-amtlich, Anzeigenteil).
4.9. Ankündigungen von und Berichte über Veranstaltungen, die nicht für jeden (öffentlich) zugänglich sind. hö